3 unter der Verfahrensnummer BM 23 6389 erfasst. Mit Eingaben vom 10. März 2023 ersuchte Rechtsanwalt D.________ namens der Beschwerdeführerin in beiden Strafverfahren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung mit Wirkung ab 10. März 2023. Die Staatsanwaltschaft wies die Gesuche mit Verfügungen vom 13. Oktober 2023 ab. 3.2 Die vorliegend angefochtene Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung im Strafverfahren BM 23 9905 begründete die Staatsanwaltschaft wie folgt: [rechtliche Grundlagen, Art.