Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses sowie gegen Staatsanwältin E.________ wegen Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Sie wurde am 13. und 20. Januar 2023 polizeilich einvernommen. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, ihr Hausarzt habe das Berufsgeheimnis verletzt, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft Freiburg über sie Auskunft erteilt habe. Staatsanwältin E.________ habe eine Amtsgeheimnisverletzung begangen, indem sie den Beschuldigten über ein Strafverfahren orientiert habe.