Zudem sei ihr für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren. Weiter stellte sie ein Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 6. November 2023 wurde ein Beschwerde-/Ausstandsverfahren eröffnet. Es wurde davon Kenntnis gegeben, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten eingereicht hat und die von ihr im Beschwerdeverfahren BK 23 446 eingereichten amtlichen Akten BM 23 6389 beigezogen werden. Der Generalstaatsanwaltschaft, der Gesuchsgegnerin und dem Beschuldigten wurde Gelegenheit gewährt, eine Stellungnahme zur Beschwerde resp. zum Ausstandsgesuch einzureichen.