4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgesetzt. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - Staatsanwältin C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin J.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)