fe, die bisherige Delinquenz sowie insbesondere das unberechenbare Vorgehen am 9. Juli 2023 bestehen konkrete Hinweise, dass der Beschwerdeführer auch in Zukunft aggressiv und gewalttätig gegen Personen wird. Jedenfalls reichen vor dem beschriebenen Hintergrund seine Beteuerungen, er werde keine Drogen konsumieren und die bisherige Untersuchungshaft habe hinreichend Wirkung gezeigt, nicht aus, um die Rückfallgefahr hinreichend zu bannen.