Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die bisher erstandene Haft günstig auf die Legalprognose auswirkt. Die bereits hängigen weiteren vier Verfahren sind konkrete Hinweise dafür, dass die Situation zunehmend am Eskalieren ist und den bisherigen Höhepunkt mit den Tatvorwürfen gegen G.________ erreicht hat. Es kann zudem nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei diesem Vorfall vom 9. Juli 2023 um eine einmalige Entgleisung handelt. Dagegen sprechen sowohl die Vorstrafen als auch die hängigen Verfahren, insbesondere der Tatvorwurf vom 26. Juni 2023 (versuchter Schlag mit einem Stein, vgl. pag. 069, Z. 471 ff., pag. 103, Z. 349 ff., pag. 104, Z. 370 ff. [ARR 23 449]).