Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Der Beschwerdeführer ist vorbestraft. Die aktuellen Tatvorwürfe fallen in die Probezeit des Urteils des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 29. März 2021. Zudem geht aus dem Bericht des Migrationsdienstes im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung vom 2. März 2022 hervor, dass er sich bereits einmal im Untersuchungsgefängnis in Olten befunden hat (pag. 140 [ARR 23 449]). Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die bisher erstandene Haft günstig auf die Legalprognose auswirkt.