Die Auskunftsperson sagte dazu am 14. August 2023 aus: «Ich sah, wie er sie an den Schultern festhaltend umdrehte und sie die Treppe hinunterwerfen wollte. Aber sie hängte mit der einen Schulter bei der Wohnungstüre der Nachbarin ein und fiel deshalb nicht die Treppe hinunter zum Glück» (pag. 125, Z. 84 ff. [ARR 23 449]). Aus den Aussagen der Auskunftsperson geht weiter hervor, dass der Beschwerdeführer mit dem geschla-