Das wird denn auch nicht konkret begründet. Sowohl die Einvernahme des Opfers als auch diejenige der zwei Auskunftspersonen fanden bereits parteiöffentlich statt und es ist nicht ersichtlich und wird auch nicht begründet, inwiefern erneute Befragungen von weiteren Personen geplant oder notwendig sein sollten. Auch die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Haftantrag keine Angaben dazu. Zudem fanden mittlerweile am 26. Oktober 2023 weitere Einvernahmen mit dem Beschwerdeführer statt, anlässlich derer er auch mit diesem Vorwurf konfrontiert wurde. Auch im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Raubes zum Nachteil von F.___