[ARR 23 306]). Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb er dies nicht von Anfang an so ausgesagt hat, wenn es der Wahrheit entspricht. In der Einvernahme vom 26. Oktober 2023 sagte er schliesslich aus, er habe die Felgen von einem Cousin, wollte aber weder angeben, wie dieser Cousin heisst, noch machte er Angaben dazu, mit dem Telefon von welchem Kollegen er angeblich F.________ deswegen kontaktiert hatte (Z. 91-112). Es bestehen daher keine konkreten Hinweise auf tatsächlich bestehende Schulden und eine freiwillige Übergabe der Uhr als Pfand.