2 Vorwürfe überprüft wird. Die weiteren dem Beschwerdeführer vorgeworfenen und bereits vor Anordnung der Untersuchungshaft bekannten Delikte (z.B. Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung bzw. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand vom 26. Juni 2023 zum Nachteil von E.________) führten nicht zur Anordnung von Untersuchungshaft, weshalb diese zur Begründung des dringenden Tatverdachts nicht herangezogen werden dürfen.