2. Anstelle der am 23. Oktober 2023 durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland angeordneten Untersuchungshaft werden – vorderhand bis zum 19. November 2023 befristet – folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: a) Dem Beschwerdeführer wird verboten, sich D.________, F.________ und G.________ weniger als 200 Meter zu nähern (Rayonverbot). b) Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, innert zwei Tagen nach Entlassung aus der Haft einen Psychiater zu kontaktieren und innert Wochenfrist mit einer Therapie zu beginnen.