7. Der Beschwerdeführer dringt (bloss) mit seinem Eventualbegehren durch. Die Beschwerde erweist sich demzufolge als begründet und ist teilweise gutzuheissen. Der Beschwerdeführer ist unter Anordnung von Ersatzmassnahmen (Rayonverbot in Bezug auf D.________, F.________ und G.________ sowie Kontaktaufnahme mit einem Psychiater innert zwei Tagen nach der Entlassung und Therapiebeginn innert Wochenfrist) unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.