15 Z. 88-89). Auch wenn es zutreffen mag, dass D.________ in Bezug auf ihr Verhalten in der Beziehung wenig selbstkritische Aussagen gemacht hat, vermag dies die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nicht zu schmälern. Vielmehr dürfte dies dem Zustand der unbestritten traumatisierten Frau geschuldet sein. 5.4.2 Auch der Beschwerdeführer zeichnet das Bild einer zerrütteten Partnerschaft. So sagte er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 20. Oktober 2023 aus, dass es aufgrund des krassen Konsumverhaltens von D.________ zum Streit komme. Seit Jahren sei es nicht mehr möglich, Probleme auszudiskutieren;