16 Z. 164-166). Auf Frage, was der Auslöser der aktuellen Auseinandersetzung gewesen sei, gab D.________ zu Protokoll, dass sie aufgrund der Differenzen mit dem Beschwerdeführer bereits mehrfach (sechs oder sieben Mal) bei einem Psychologen gewesen sei (Akten ARR 23 473, pag. 15 Z. 91-92). Dieser habe beim Beschwerdeführer psychische Probleme vermutet und ihr geraten, sich zu trennen, was sie (zunächst) jedoch nicht gewollt habe (Akten ARR 23 473, pag. 15 Z. 96-97, 100 und 106-108). Der Psychologe habe ihr Tipps zum Umgang mit dem Beschwerdeführer gegeben, welche aber nichts geholfen hätten (Akten ARR 23 473, pag. 15 Z. 97-99).