14 Z. 38-46 und 15 Z. 80-86). Aufgrund der Aussagen von D.________ wird weiter deutlich, dass eine Trennung schon länger im Raum steht und in der letzten Zeit an Aktualität gewonnen haben dürfte. So führte sie aus, dass sie vor ca. acht Wochen (Anmerkung: ca. Ende August) eine Krise gehabt und einen Neubeginn gewollt hätten. In diesem Zusammenhang seien sie Pilze suchen gegangen und hätten es lustig gehabt. Als F.________ den Beschwerdeführer jedoch mit einer Wurzel beworfen und im Gesicht getroffen habe, habe er sie geohrfeigt (Akten ARR 23 473, pag. 16 Z. 139-144).