Am 20. Oktober 2023 wurde das wegen versuchter Nötigung, evtl. Drohung, begangen im Jahr 2023 in H.________ (Wohnort), und Beschimpfung, begangen am 20. Oktober 2023 und davor zum Nachteil von D.________ eröffnete Strafverfahren auf die Vorwürfe der Drohung, der sexuellen Belästigung, Beleidigungen und Tätlichkeiten, begangen zwischen dem 25. Juli 2023 und dem 20. Oktober 2023 in H.________ (Wohnort) zum Nachteil von E.________, ausgedehnt (Akten ARR 23 473, pag. 6 und 99). Anlässlich der Hauptverhandlung im Haftverfahren wurde dem Beschwerdeführer erneut das rechtliche Gehör gewährt (Akten ARR 23 473, pag.