18-19 Z. 274-277 und pag. 117), wurde am 22. Oktober 2023 eine Einvernahme mit E.________ durchgeführt (Akten ARR 23 473, pag. 26-33 und 117). Diese stellte daraufhin Strafantrag wegen Drohung, sexueller Belästigung, Beschimpfung und Tätlichkeiten (Akten ARR 23 473, 113-114). Ebenfalls wurde am 22. Oktober 2023 eine zweite Hausdurchsuchung durchgeführt, anlässlich welcher verschiedene elektronische Datenträger mit Videoaufnahmen vom Domizil sichergestellt wurden (Akten ARR 23 473, pag. 117 und 121-123). Am 20. Oktober 2023 wurde das wegen versuchter Nötigung, evtl. Drohung, begangen im Jahr 2023 in H.______