Daraufhin wurde der Beschwerdeführer noch an gleichen Tag um 15:39 Uhr am gemeinsamem Domizil vorläufig festgenommen (Akten ARR 23 473, pag. 7-9). Zudem wurde am Domizil eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei diverse Schusswaffen, Sprengsätze und menschliche Schädel/Schädelteile sichergestellt wurden (Akten ARR 23 473, pag. 76-94 und 117). Um 17:40 Uhr wurde D.________ polizeilich einvernommen (Akten ARR 23 473, pag. 13-20). In der Folge stellte sie einen Strafantrag wegen Beschimpfung, Nötigung und Drohung (Akten ARR 23 473, pag.