3 J.________ und gab an, dass der Beschwerdeführer psychische Probleme habe und gegenüber einem seiner Kinder gewalttätig geworden sei. Weiter habe er diverse teilweise geladene Waffen im gemeinsamen Domizil. Sie sei durch den Beschwerdeführer mit den Worten «wenn du mich verlässt mit den Kindern, werde ich dich, die Kinder und mich erschiessen» mit dem Tod bedroht worden (Akten ARR 23 473, pag. 117). Daraufhin wurde der Beschwerdeführer noch an gleichen Tag um 15:39 Uhr am gemeinsamem Domizil vorläufig festgenommen (Akten ARR 23 473, pag.