Die Hauptverhandlung im Haftverfahren fand am 23. Oktober 2023 um 17:00 Uhr statt. In der Folge ordnete die Vorinstanz mit Entscheid desselben Tags (schriftliche Begründung vom 24. Oktober 2023) für die Dauer von einem Monat bis zum 19. November 2023 Untersuchungshaft an. Zudem wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft das prozessuale Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt hat. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 26. Oktober 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.