_) sowie wegen Drohung, sexueller Belästigung, Beleidigungen und Tätlichkeiten zum Nachteil von E.________. Nachdem der Beschwerdeführer am 20. Oktober 2023 um 15:39 Uhr vorläufig festgenommen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) mit Eingabe vom 22. Oktober 2023 (Eingang beim Zwangsmassnahmengericht um 17:37 Uhr) die Anordnung von Untersuchungshaft, evtl. Ersatzmassnahmen für die Dauer von drei Monaten. Die Hauptverhandlung im Haftverfahren fand am 23. Oktober 2023 um 17:00 Uhr statt.