2. Der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 5. Oktober 2023 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl O 22 9914 rechtzeitig erfolgt ist. 3. Die Sache wird zur Neubeurteilung und Fortführung des Verfahrens an das Regionalgericht zurückgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 5. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von pauschal CHF 1’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.