7. 7.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrend sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Anwendung von Art. 428 Abs. 1 resp. Abs. 4 StPO vom Kanton Bern zu tragen. Diese werden bestimmt auf CHF 1‘200.00. 7.2 Der Beschwerdeführer hat bei diesem Ausgang des Verfahrens Anspruch auf Entschädigung seiner Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfah-