6. Diesen Ausführungen folgend erweist sich die Beschwerde als begründet und ist gutzuheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 5. Oktober 2023 (PEN 23 113) wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die Einsprache vom 25. Januar 2023 gegen den am 17. Januar 2023 eröffneten Strafbefehl O 22 9914 vom 21. November 2022 rechtzeitig erfolgt ist. Die Sache wird zur Neubeurteilung (insbesondere der Entschädigungsfolgen) und Fortführung des Verfahrens an das Regionalgericht zurückgewiesen.