6 Auskunftsperson) befragte Person zur Kenntnis genommen habe, dass sie von der Staatsanwaltschaft aufgeboten und als Zeuge einvernommen werden könne, und der Umstand, dass die deutsche Polizeibeamtin zweimal das Kreuz bei «Auskunftsperson» gesetzt hat, lassen berechtigte Zweifel an einem versehentlich falschen Ankreuzen aufkommen. Daran ändert auch die Kurzmitteilung der Polizeibeamtin vom 8. September 2022 nichts (amtliche Akten pag.