(Deutschland) danach, ob der Beschwerdeführer als Fahrzeughalter mündlich über seine Rechte als Auskunftsperson oder als beschuldigte Person aufmerksam gemacht worden sei (amtliche Akten pag. 35 f.). Dies, nachdem der Beschwerdeführer geltend gemacht hatte, nicht darüber informiert worden zu sein, dass er verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörden, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse (Schreiben des Verteidigers vom 3. April 2023 [amtliche Akten pag.