, am 25. Januar 2023 bei der Staatsanwaltschaft und teilte mit, dass er gegen den ihm am 17. Januar 2023 zugegangenen Strafbefehl Einsprache erhebe. Am 19. April 2023 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie die Einsprache als verspätet erachte und die Akten zwecks Prüfung der Gültigkeit der Einsprache dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) überweise. Nachdem das Regionalgericht gestützt auf Vorbringen des Beschwerdeführers Abklärungen bei der deutschen Staatsanwaltschaft bzw. Polizei getätigt hatte, erklärte es mit Entscheid vom 5. Oktober 2023 die Einsprache zufolge Verspätung als ungültig.