1. Am 21. November 2022 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 600.00. Nachdem der entsprechende per Einschreiben versandte Strafbefehl O 22 9914 dem Beschwerdeführer nicht hatte zugestellt werden können resp.