Ziffer 1: Der Antrag vom 5. Oktober 2023 betreffend Bewilligung eines wöchentlich nicht überwachten Videotelefongesprächs mit der sechsjährigen Tochter wird vorbehältlich allfälliger Einschränkungen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Solothurn insoweit gutgeheissen, als die Bewilligung für überwachte Videotelefongespräche mit ihr alle vierzehn Tage à maximal 20 Minuten erteilt wird. Soweit weitergehend wird der Antrag abgewiesen.