5. 5.1 Mit Beschluss BK 23 443 vom 13. November 2023 hat die Beschwerdekammer über die Rechtmässigkeit der Verlängerung der Untersuchungshaft entschieden. Die Haft wurde aufgrund des Vorliegens von Wiederholungsgefahr um weitere drei Monate verlängert. Das Vorliegen von Kollusionsgefahr wurde verneint und die Fluchtgefahr offengelassen. Mittlerweile konnte die Einvernahme vom 26. Oktober 2023 mit dem Beschwerdeführer durchgeführt werden.