Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm zu gestatten, wöchentlich ein nicht überwachtes, evtl. ein überwachtes Videotelefongespräch mit seiner Tochter zu führen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Am 3. November 2023 stellte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf seine Beschwerde den Antrag, es sei das Einvernahmeprotokoll (C.________) vom 2. November 2023 zu den Akten zu erkennen. Mit Verfügung vom 8. November 2023 hiess der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer diesen Antrag gut.