Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 23. Oktober 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm zu gestatten, wöchentlich ein nicht überwachtes, evtl. ein überwachtes Videotelefongespräch mit seiner Tochter zu führen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.