3. Die Kosten des Beschwerdeverfahren, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden den Beschwerdeführern auferlegt. Dieser Betrag wird vorläufig vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführer haben dem Kanton Bern unter solidarischer Haftbarkeit CHF 2'000.00 zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.