_, stünden dabei in keinem Verhältnis zum angestrebten Zweck. 7.2.2 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer stehen die Handlungen der Beschuldigten 1-6 in keinem Missverhältnis zum angestrebten Zweck. Gemäss den Beschwerdeführern und Beschuldigten 1-6 verlief der Auftrag anfangs ruhig und die