_ allgemein zu beurteilen ist, zumal ihr widersprüchliches Verhalten schliesslich zum Polizeieinsatz geführt hatte. So gab sie im Brief vom 30. Juni 2021 an, sie habe über ihre Eltern und darüber gelogen, dass sie geschlagen worden sei. Sie sei wütend gewesen, weil diese ihr das Mobiltelefon weggenommen hätten und daraufhin habe sie in der Schule Sachen über ihre Eltern erzählt. Dem Internat habe sie nur zugestimmt, damit sie mehr Freiheiten habe; sie habe ausprobieren wollen, wie es dort sei. Danach habe sie aber nur noch nach Hause gewollt, weshalb sie nicht mehr ins Heim gewollt habe (Beilage 5 der Strafanzeige). Damit