5. 5.1 Zu prüfen ist, ob sich eine Befragung von P.________, wie von den Beschwerdeführern beantragt, als notwendig erweist. Anhand der dokumentierten Verletzungen ist es schwer vorstellbar, dass P.________ «brutal in die Badewanne geworfen» wurde. In diesem Fall hätte P.________ entsprechende Verletzungen wie Hämatome und Prellungen aufweisen müssen. Da die ärztliche Untersuchung zwei Tage nach dem Vorfall stattgefunden hat, wären entsprechende Hämatome zweifellos sichtbar gewesen. Selbst wenn also P.______