Der Beschuldigten 5 gelang es in der Zwischenzeit, die Türe zum Badezimmer aufzudrücken und dieses zu betreten, worauf sich ein Handgemenge zwischen ihr und P.________ entwickelte, wobei sich diese in die Badewanne legte und ihr später mit Hilfe vom Beschuldigten 1 Handschellen angelegt werden konnten. Der Beschwerdeführer 1 wollte seiner Ehefrau und P.________ zu Hilfe eilen, wurde aber von den Beschuldigten 1, 3, und 6 zurückgehalten und nach Handgreiflichkeiten ebenfalls in Handschellen gelegt. Schliesslich wollte auch Q.________, die jüngere Schwester von P.________, in das Geschehen eingreifen.