12 überhaupt beobachten konnten, was sich im Inneren des Badezimmers abspielte. Da P.________ selbst – trotz E-Mail-Verkehrs zwecks Terminvereinbarung zwischen Rechtsanwältin N.________ und Y.________ (Beilage 12 der Strafanzeige) – aus unbekannten Gründen nicht einvernommen worden ist, kann nur auf die Aussagen der Beschuldigten 5 abgestellt werden. Diese bestreitet die Vorwürfe. Sie habe P.________ nicht «brutal in die Badewanne geworfen»; vielmehr habe sich diese selbst in die Badewanne gelegt.