Und während er zu Beginn der Einvernahme noch angegeben hatte, er, seine Frau und P.________ hätten sich handgreiflich gegen das Vorgehen der Polizei gewehrt (Z. 91 ff., Z. 103 f., Z. 118 und Z. 107), beharrte er nunmehr darauf, dass niemand Widerstand je geleistet habe (Z. 496 ff.; was angesichts der dokumentierten Verletzungen der Polizisten nicht glaubhaft ist). Diese Phase der Befragung zeichnete sich auch durch ein auffallend ausweichendes Aussageverhalten von Herrn M.________ aus, wenn ihm Fragen zum geschilderten Geschehensablauf gestellt wurden. So etwa, als er gefragt wurde, wie sich P.___