__ tatsächlich beim Eingang von P.________ Zimmer geblieben, hätte er nicht sehen können, was im Innern des Badezimmers geschieht [vgl. EV desselben Z. 164 f. sowie den Grundriss der Wohnung in der Beilage; vgl. ferner auch die EV von I.________ Z. 133 f.]; zudem widerspricht die Behauptung seinen übrigen Aussagen, wonach er während des Geschehens zum Badezimmer dazugekommen sei [etwa Z. 173 und Z. 182 f.]). Und während er zu Beginn der Einvernahme noch angegeben hatte, er, seine Frau und P.____