__ wurden keine gefunden, s. ambulanter Bericht vom 08.07.2021]), der «Sack über dem Kopf» beim Transport von P.________ ins Heim (er nannte es eine «Kapuze» und konnte darunter P.________ erkennen, Z. 122 f. [tatsächlich handelte es sich um eine transparente Spuckhaube, s. EV von G.________ Z. 98 f. und Z. 281]) und das Nichttragen von Gesichtsmasken durch sämtliche Polizisten (gemäss ihm habe einer der Polizisten eine Gesichtsmaske getragen, Z. 68 f.). Im Unterschied zur Darstellung in der Strafanzeige gab er überdies zu, dass die Polizisten auch gegen ihn erst Zwang angewandt hätten, als er aus dem Zimmer von P._____