Dem Arztzeugnis des Beschuldigten 1 vom 6. Juli 2021 kann entnommen werden, dass er eine 2x10 cm messende Exkoriation prätibial mit darunter liegendem Hämatom sowie eine Druckdolenz linker Rippenbogen dorsolateral aufgewiesen hat. Der Arztbericht vom 6. Juli 2021 über die Beschuldigte 2 attestiert einen muskulären Hartspann Musculus trapezius, wobei Nackenbeschwerden vorbekannt sind. Der Arztbericht betreffend den Beschuldigten 4 hält über die Behandlung vom 6. Juli 2021 fest, am Unterarm links habe eine 6 bis 7 cm lange Schürfwunde festgestellt werden können.