Die Beschuldigt 2 klagte zudem über starke Kopfschmerzen (vgl. Berichtsrapport vom 10. September 2021; Einvernahme des Beschuldigten 1 vom 5. April 2022, Z. 179 ff.; Einvernahme der Beschuldigten 2 vom 2. Mai 2022, Z. 185; Einvernahme der Beschuldigten 5 vom 5. Juli 2022, Z. 222, Einvernahme des Beschuldigten 6 vom 13. April 2022, Z. 149). Das bestätigen auch die aktenkundigen Arztberichte. Dem Arztzeugnis des Beschuldigten 1 vom 6. Juli 2021 kann entnommen werden, dass er eine 2x10 cm messende Exkoriation prätibial mit darunter liegendem Hämatom sowie eine Druckdolenz linker Rippenbogen dorsolateral aufgewiesen hat.