je vom 8. Juli 2021 vor. Diesen ist etwa zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer 1 insbesondere Prellmarken, aber keine Hämatome aufgewiesen und Schmerzen am Kehlkopf gehabt hat (Beilage 7 der Strafanzeige). Bei der Beschwerdeführerin 2 wurde neben einer Prellmarke pektoral links ein Hämatom am Ellbogen rechts und Schmerzen am Hals festgehalten (Beilage 6 der Strafanzeige). Bei P.________ sind keine Prellungen oder Hämatome festgestellt worden, hingegen hat sie diverse Kratzwunden aufgewiesen und Schmerzen am Kopf und Rücken angegeben (Beilage 8 der Strafanzeige).