3.3 In der Folge übernahm die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben am 18. Oktober 2021 aufgrund der einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften das Strafverfahren zu Weiterführung und edierte die Akten EO 21 8924 bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau sowie weitere Unterlagen bei der Kantonspolizei Bern zum Vorfall vom 6. Juli 2021. Am 5. April 2022, 12. April 2022, 13. April 2022, 2. Mai 2022 und 5. Juli 2022 wurden die Beschuldigten 1-6 staatsanwaltschaftlich einvernommen. Die Einvernahme des Beschwerdeführers 1 fand am 6. Juli 2022 statt.