Strafanzeige gegen die Beschuldigten 1-6 wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung, Nötigung, Amtsmissbrauch, Gefährdung des Lebens und Verstosses gegen die Maskenpflicht ein. 3.2 Der in der Strafanzeige geschilderte Sachverhalt wird in der angefochtenen Verfügung wie folgt zusammengefasst: […] die Kantonspolizei Bern habe von der KESB Oberaargau den Auftrag erhalten, die 13-jährige Tochter der Beschwerdeführer, P.________ am 6. Juli 2021 an ihrem Wohnort in R.________ (Ortschaft) abzuholen und ins «S.________ (Kinderheim)» in T.________ (Ortschaft) zu bringen.