Die Beschuldigte 4, vertreten durch Rechtsanwältin H.________, verzichtete mit Schreiben vom 1. März 2023 auf eine Stellungnahme. Die Beschuldigte 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, der Beschuldigte 1, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, und der Beschuldigte 5, vertreten durch Rechtsanwalt J.________, ersuchten nach je einmaliger Fristerstreckung mit Stellungnahmen vom 20., 21. und 22. März 2023 ebenfalls um Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Letztlich beantragte auch der Beschuldigte 3, vertreten durch Fürsprecher F.________, nach