7 durchsichtiges Mäppchen). Die Bedeutung der Streitsache ist im Vergleich zu anderen Beschwerdeverfahren als klar unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Zumal es nur eine beschränkte Frage zu überprüfen gilt, ist der hierfür gebotene Zeitaufwand gering. Unter Berücksichtigung der unterdurchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses und des klar unterdurchschnittlichen Zeitaufwandes rechtfertig sich in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 Bst.