Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt vorliegend kein sachverhaltsmässig und rechtlich klarer Fall vor, welcher eine Nichtanhandnahme rechtfertigen würde. Es trifft zwar zu, dass das EDA im Schreiben vom 23. August 2023 bestätigt hat, dass die Beschuldigte auch in ihrer neuen Funktion bei der F.________(Mission) über Immunität von der Gerichtsbarkeit verfügt, wobei Mitglieder einer ständigen Mission, die diplomatische Aufgaben erfüllen, gemäss Informationen auf der Homepage des EDA während der Dauer ihrer dienstlichen Aufgaben grundsätzlich absolute Immunität geniessen, d.h. sowohl für